Häufige Fragen – Gläubiger
Auf dieser Seite haben wir häufige Fragen von Gläubigern an die WHI Inkasso für Sie zusammengefasst.
- Was sind die Voraussetzungen, um Inkassodienstleistungen von WHI in Anspruch zu nehmen?
- Wie kann ich die Inkassodienstleistungen von WHI in Anspruch nehmen?
- Wozu muss ich eine Inkassovollmacht unterschreiben?
- Gibt es eine Forderungsmindestmenge, um die Inkassodienstleistungen von WHI zu beauftragen?
- Wie kann ich meine Forderungen an WHI übergeben?
- Worin liegt der Unterschied zwischen einem Inkassounternehmen und einem Rechtsanwalt?
- Kann ich jederzeit nachvollziehen, wie der aktuelle Sachstand der Forderungsbearbeitung ist?
- Muss ich die entstehenden Gebühren für das Inkassoverfahren zahlen?
- Muss ich Ihnen Unterlagen zuschicken (z.B. Rechnungen, Mahnungen)?
- Ich habe mehrere offene Forderungen gegen einen Kunden. Muss ich diese alle einzeln in ihr System eingeben?
- Wird WHI tätig, wenn mein Kunde im Ausland ansässig ist?
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- Was sind die Voraussetzungen, um Inkassodienstleistungen von WHI in Anspruch zu nehmen?
- Das außergerichtliche Mahnverfahren von WHI können Sie nutzen, wenn Sie gegen einen Dritten eine berechtigte Forderung haben und sich dieser im Zahlungsverzug befindet.
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- Wie kann ich die Inkassodienstleistungen von WHI in Anspruch nehmen?
- Schnell und unkompliziert, das heißt nachdem Sie sich über unsere Registrierungsseite angemeldet haben, erhalten Sie von uns ein Begrüßungsschreiben mit angehängter Vollmacht. Sobald Sie die Vollmacht unterschrieben zurück senden, bekommen Sie einen persönlichen Zugang zum Mandanten-Online-System und können direkt Ihre offenen Forderungen an uns übergeben.
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- Wozu muss ich eine Inkassovollmacht unterschreiben?
- Die Inkassovollmacht dient als Nachweis, dass WHI berechtigt ist offene Forderungen in Ihrem Auftrag einzuziehen. Forderungsinhaber bleiben jedoch weiterhin Sie. Darüber hinaus ist die Inkassovollmacht auch Grundlage, um über WHI Bonitätsauskünfte einholen oder Ermittlungen in Auftrag geben zu können.
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- Gibt es eine Forderungsmindestmenge, um die Inkassodienstleistungen von WHI zu beauftragen?
- Nein, als kompetenter Inkassodienstleister sind wir sowohl auf die Bearbeitung kleiner als auch sehr großer Forderungsvolumina spezialisiert. Dies gilt ebenso für die Forderungshöhe.
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- Wie kann ich meine Forderungen an WHI übergeben?
- Für die Forderungsübergabe stellen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Je nach Forderungsvolumen können Sie Ihre Forderungen manuell über das Mandanten-Online-System an uns übergeben, per CSV-Datei hochladen oder Sie nutzen eine unserer komfortablen Schnittstellen.
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- Worin liegt der Unterschied zwischen einem Inkassounternehmen und einem Rechtsanwalt?
- WHI ist spezialisiert auf den außergerichtlichen Forderungseinzug und arbeitet ausschließlich erfolgsorientiert. Das heißt, dass die entstehenden Kosten von Ihrem Schuldner zu tragen sind. Darüber hinaus behalten wir als externer Dienstleister stets die Beziehung zwischen Ihnen und Ihren Kunden im Blick. Sachlich, seriös und transparent kümmern wir uns um Ihren Forderungseinzug.
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- Kann ich jederzeit nachvollziehen wie der aktuelle Sachstand der Forderungs-bearbeitung ist?
- Über unser Mandanten-Online-System haben Sie Ihre Forderungen rund um die Uhr im Blick. Transparenz steht für uns im Vordergrund. Deshalb dokumentieren wir in Echtzeit jeden Schritt der Forderungsbearbeitung.
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- Muss ich die entstehenden Gebühren für das Inkassoverfahren zahlen?
- Da sich Ihr Kunde im Zahlungsverzug befindet, muss er auch für die entstehenden Verzugskosten aufkommen, die beispielsweise bei der Beauftragung eines Inkassounternehmens entstehen. Wird die Forderung von Ihnen zurück genommen haben Sie die angefallenen Kosten und Auslagen zu tragen.
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- Muss ich Ihnen Unterlagen zuschicken (z.B. Rechnungen, Mahnungen)?
- Für die Forderungsübergabe ist es nicht notwendig, dass Sie uns Vertragsunterlagen zu Ihren Kunden zukommen lassen. Diese fordern wir nur im Bedarfsfall an. über unsere Schnittstellen können Sie jedoch zusätzliche Informationen bereit stellen, die die Forderungsbearbeitung erleichtern und damit möglicherweise die Erfolgsquote erhöhen.
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- Ich habe mehrere offene Forderungen gegen einen Kunden. Muss ich diese alle einzeln in ihr System eingeben?
- Um Ihren Aufwand möglichst gering zu halten, können Sie selbstverständlich mehrere Forderungen zu einem Kunden zusammenführen und addieren, so dass wir den Gesamtbetrag für Sie anmahnen.
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- Wird WHI tätig, wenn mein Kunde im Ausland ansässig ist?
- Prinzipiell mahnt WHI auch Schuldner im Ausland. Voraussetzung ist, dass sich der Gerichtsstand in Deutschland befindet. Um genauere Auskünfte hierüber zu erhalten, setzen Sie sich bitte persönlich mit uns in Verbindung.
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